Bildschirme zur Lichtreduzierung
Gartenbau
Perfekte Abschirmungaus Licht
Gesetzgebung
Wenn die Beleuchtung in einem Gewächshaus als Assimilationsbeleuchtung verwendet wird, muss eine Abschirmung vorhanden sein. Der Grad der Abschirmung hängt von der Beleuchtungsstärke der Lampen ab. Bei einer Beleuchtungsstärke von 15.000 Lux oder mehr sollte die Abschirmung 98% von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang betragen, während bei einer Beleuchtungsstärke von bis zu 15.000 Lux die Abschirmung 98% in der Dunkelheit und 74% in der Nacht betragen sollte.
Ausnahmen
Wendet der Erzeuger nur tagsüber Assimilationsbeleuchtung an, braucht er in seinem Gewächshaus kein Lichtschutzsystem zu haben. Die zuständige Behörde kann jedoch einen niedrigeren Prozentsatz festlegen, der von der Beleuchtungsstärke der Lampen abhängt. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Abschirmung nur dann vorgeschrieben ist, wenn die Beleuchtung im Gewächshaus als Assimilationsbeleuchtung verwendet wird. Wenn der Betriebsinhaber dies nicht nachweisen kann, ist eine Abschirmung nicht erforderlich.
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